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   BAG, 19.06.1996 - 10 AZR 908/95   

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BAG, 19.06.1996 - 10 AZR 908/95 (https://dejure.org/1996,32760)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1996 - 10 AZR 908/95 (https://dejure.org/1996,32760)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - 10 AZR 908/95 (https://dejure.org/1996,32760)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 673/92

    Lohnausgleichskasse des Dachdeckerhandwerks (LAK) - Eintragung einer

    Auszug aus BAG, 19.06.1996 - 10 AZR 908/95
    Handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, so haften deren Gesellschafter im Außenverhältnis nach allgemeinen Regeln als Gesamtschuldner (BAG Urteil vom 2. Februar 1994 - 10 AZR 673/92 - AP Nr. 8 zu § 705 BGB, m.w.N.).

    Das gilt namentlich auch für die Außenhaftung (vgl. BAG Urteil vom 2. Februar 1994 - 10 AZR 673/92 - AP Nr. 8 zu § 705 BGB, m.w.N.).

    Daß die Übernahme der Konzessionsträgerschaft durch den Beklagten aber zur Erreichung des Vertragszwecks, Frau S. die handwerksrechtlich zulässige Führung eines Bauunternehmens zu ermöglichen, nicht ungeeignet ist, steht außer Frage (BAG Urteil vom 2. Februar 1994 - 10 AZR 673/92 - AP Nr. 8 zu § 705 BGB).

    Abgesehen davon, daß ihm für seine Rolle monatlich 1.000,-; DM zustehen sollten, übersieht der Beklagte, daß die Eigennützigkeit kein Begriffsmerkmal gemeinsamer Zweckbestimmung ist (BAG Urteil vom 2. Februar 1994 - 10 AZR 673/92 - AP Nr. 8 zu § 705 BGB, m.w.N.).

    War dies aber der Fall, dann haben die Vertragspartner auch die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als das zur Erreichung des von ihnen erstrebten Erfolgs vorgesehene Rechtsgeschäft ernsthaft gewollt (so auch: BAG Urteil vom 2. Februar 1994 - 10 AZR 673/92 - AP Nr. 8 zu § 705 BGB, m.w.N.).

  • BGH, 22.10.1981 - III ZR 149/80

    Scheingeschäft - Strohmann - Abgrenzung - Haftung des Strohmannes - Haftung des

    Auszug aus BAG, 19.06.1996 - 10 AZR 908/95
    Es setzt deshalb voraus, daß den Parteien der Geschäftswille fehlt (BGH Urteil vom 22. Oktober 1981 - III ZR 149/80 - NJW 1982, 569, m.w.N.).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 114/92

    Steuerbegünstigte Kreditaufnahme durch Kommanditisten - Rechtsschutzbedürfnis bei

    Auszug aus BAG, 19.06.1996 - 10 AZR 908/95
    Der Beklagte und Frau S. konnten ihre vertragliche Regelung nicht gleichzeitig als handwerksrechtlich gewollt und zivilrechtlich nicht gewollt verstehen (BGH Urteil vom 5. Juli 1993 - II ZR 114/92 - NJW 1993, 2609).
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 385/91

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen bei Scheingeschäft

    Auszug aus BAG, 19.06.1996 - 10 AZR 908/95
    Ob Vertragsparteien für ihr Ziel die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts benötigen und es deshalb ernstlich gemeint oder nur zum Schein abgeschlossen haben, ist durch Auslegung der Willenserklärungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles gem. §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (BAG Urteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP Nr. 2 zu § 117 BGB, m.w.N.).
  • BSG, 12.11.1986 - 9b RU 8/84

    Inanspruchnahme als Mitunternehmer wegen rückständiger Betragsforderungen einer

    Auszug aus BAG, 19.06.1996 - 10 AZR 908/95
    Der Gesellschaftsvertrag mag im Innenverhältnis zwischen dem Beklagten und Frau S. nichtig sein (vgl. dazu OLG Koblenz, Urteil vom 11. Februar 1994 - 8 O 535/93 - NJW-RR 1994, 493 [OLG Koblenz 11.02.1994 - 8 U 535/93]), das ändert jedoch nichts daran, daß der Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Außenverhältnis haftet, wenn er sich als Mitgesellschafter in die Handwerksrolle eintragen läßt (BSG Urteil vom 12. November 1986 - 9 b RU 8/84 - AP Nr. 2 zu § 705 BGB).
  • BGH, 07.07.1980 - III ZR 28/79

    Inanspruchnahme aus Bürgschaftserklärungen - Wirksamkeit der

    Auszug aus BAG, 19.06.1996 - 10 AZR 908/95
    Das Ergebnis der Auslegung ist vom Revisionsgericht nur eingeschränkt dahin überprüfbar, ob das Berufungsgericht die Vorschriften über die Auslegung richtig angewandt hat oder ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen worden ist, und ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet oder eine gebotene Auslegung unterlassen wurde (BGH Urteil vom 7. Juli 1980 - III ZR 28/79 - WM 1980, 1085).
  • LAG Hessen, 31.07.1995 - 16 Sa 2184/94

    Beitragsansprüche nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes; Ermittlung

    Auszug aus BAG, 19.06.1996 - 10 AZR 908/95
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Juli 1995 - 16 Sa 2184/94 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Koblenz, 11.02.1994 - 8 U 535/93

    Nichtigkeit einer Gesellschaftsvertrages wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches

    Auszug aus BAG, 19.06.1996 - 10 AZR 908/95
    Der Gesellschaftsvertrag mag im Innenverhältnis zwischen dem Beklagten und Frau S. nichtig sein (vgl. dazu OLG Koblenz, Urteil vom 11. Februar 1994 - 8 O 535/93 - NJW-RR 1994, 493 [OLG Koblenz 11.02.1994 - 8 U 535/93]), das ändert jedoch nichts daran, daß der Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Außenverhältnis haftet, wenn er sich als Mitgesellschafter in die Handwerksrolle eintragen läßt (BSG Urteil vom 12. November 1986 - 9 b RU 8/84 - AP Nr. 2 zu § 705 BGB).
  • LAG Köln, 30.10.2007 - 13 Sa 679/07

    Konzessionsträger; Handwerk; Meister; Umgehungsgeschäft

    In zwei Entscheidungen (02.02.1994 - 10 AZR 673/92 und 19.06.1996 - 10 AZR 908/95) hat es die Haftung des Konzessionsträgers als BGB-Gesellschafter im Außenverhältnis bejaht, die Frage der Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages im Innenverhältnis hat es in seiner Entscheidung vom 19.06.1996 ausdrücklich offen gelassen.
  • LAG Hamm, 26.09.2006 - 9 Sa 132/06

    Rechtsanwalt als "Konzessionsträger"; Beschränkung einer Aufrechnung im Prozess

    In diesen Entscheidungen (vgl. BAG, Beschluss v. 06.01.1997, 5 AS 14/96 bei juris; Urteil v. 02.02.1994, 10 AZR 673/92, DB 1994, S. 1782; Urteil v. 19.06.1996, 10 AZR 908/95 bei juris), denen die Berufungskammer folgt, ist ausdrücklich anerkannt worden, dass das Vorschieben eines sogenannten Strohmannes dann zwischen den Parteien ausdrücklich gewollt ist und eben kein Scheingeschäft vorliegt.
  • LAG Hamm, 26.09.2006 - 9 Sa 132/05

    Rechtsanwalt als "Konzessionsträger"; Beschränkung einer Aufrechnung im Prozess

    In diesen Entscheidungen (vgl. BAG, Beschluss v. 06.01.1997, 5 AS 14/96 bei juris; Urteil v. 02.02.1994, 10 AZR 673/92, DB 1994, S. 1782; Urteil v. 19.06.1996, 10 AZR 908/95 bei juris), denen die Berufungskammer folgt, ist ausdrücklich anerkannt worden, dass das Vorschieben eines sogenannten Strohmannes dann zwischen den Parteien ausdrücklich gewollt ist und eben kein Scheingeschäft vorliegt.
  • LAG Hessen, 26.06.2006 - 10 Sa 1874/05

    Arbeitgeberstellung - Indiz einer Gewerbeanmeldung für Mitgesellschafter einer

    Das gilt namentlich auch für die Außenhaftung (vgl. BAG 02. Februar 1994, a.a.O.; BAG 19. Juni 1996 - 10 AZR 908/95).
  • LAG Niedersachsen, 23.10.2001 - 13 Sa 553/01

    Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages

    Das BAG hat in zwei Entscheidungen (Urteil vom 02.02.1994, 10 AZR 673/92 , AP Nr. 8 zu § 705 BGB; Urteil vom 19.06.1996, 10 AZR 908/95 , nicht amtlich veröffentlicht) die Haftung des Konzessionsträgers als BGB-Gesellschafter im Außenverhältnis bejaht.
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